Arbeitsmedizin
Gesundheit stärken,
Risiken vermeiden.
Arbeitsmedizin ist weit mehr als eine gesetzliche Notwendigkeit. Sie bildet die Basis für ein gesundes und sicheres Arbeitsumfeld für Ihre MitarbeiterInnen.
Seit 1. Jänner 2026 müssen Arbeitgeber*innen bei Arbeiten im Freien für Schutz vor Hitze und UV-Strahlung sorgen. Maßgeblich ist die Hitzewarnstufe Gelb – eine gefühlte Temperatur von 30 Grad.
Das übernehme ich für Ihren Betrieb:
Hitzeschutz-Evaluierung gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft
Betrieblicher Hitzeschutzplan, präventiv erstellt – bevor die Hitze kommt
Einbindung Ihrer Mitarbeiter*innen, die ihren Arbeitsalltag am besten kennen
Freiwillige UV-Untersuchung zur Prävention hitzebedingter Erkrankungen
Besonderer Schutz für Risikogruppen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankte
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie zur rechtssicheren Umsetzung.
Hot Topic
Hitzeschutzverordnung 2026: Ihre arbeitsmedizinische Pflicht
Seit 1. Jänner 2026 müssen Arbeitgeber*innen bei Arbeiten im Freien für Schutz vor Hitze und UV-Strahlung sorgen. Maßgeblich ist die Hitzewarnstufe Gelb – eine gefühlte Temperatur von 30 Grad.
Das übernehme ich für Ihren Betrieb:
Hitzeschutz-Evaluierung gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft
Betrieblicher Hitzeschutzplan, präventiv erstellt – bevor die Hitze kommt
Einbindung Ihrer Mitarbeiter*innen, die ihren Arbeitsalltag am besten kennen
Freiwillige UV-Untersuchung zur Prävention hitzebedingter Erkrankungen
Besonderer Schutz für Risikogruppen, etwa Herz-Kreislauf-Erkrankte
Sprechen Sie mich an – ich berate Sie zur rechtssicheren Umsetzung.
